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Informationen zur Strompreisbremse für Neukunden

Die Bundesregierung hat zur längerfristigen Abdämpfung der gestiegenen Energiekosten die Strompreisbremse ab März 2023 auf den Weg gebracht. Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden damit bereits rückwirkend zum Januar 2023 entlastet.

Kurz zusammengefasst funktioniert die Preisbremse wie folgt:

Für 80 Prozent des aktuell persönlichen prognostizierten Jahresverbrauchs (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Für Stromkundinnen und -kunden (Haushalte und kleine Unternehmen) liegt dieser Referenzpreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) brutto bis 30.000 kWh/a. Für die Energie, die über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbraucht wird, zahlen die Kundinnen und Kunden den vertraglich vereinbarten Tarif. Bei einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh liegt der Referenzpreis bei 13 Cent /kWh netto, für 70 % der Jahresverbrauches. Für die Energie, die über die 70 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbraucht wird, zahlen die Kundinnen und Kunden den vertraglich vereinbarten Tarif.

Energiesparen lohnt sich also weiterhin. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Denn je weniger Strom man verbraucht, umso geringer der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und je weniger zahlt man. Wir weisen Sie darauf hin, dass sich ein Preisvergleich lohnen kann.

Informationen zum Referenzpreis für Wärmepumpen:

Kunden mit einer zeitvariablen Messung (HT/NT) erhalten für die zeitliche Gültigkeit des Schwachlast/Niedertarifs (NT) eine zusätzliche Entlastung für den Zeitraum von August bis Dezember 2023.

Kunden mit einer zeitvariablen Messung (HT/NT) erhalten für die zeitliche Gültigkeit des Niedertarifs (NT) einen Referenzpreis von 28 ct/kWh. Für die Hochtarifzeit wird zeitlich der Referenzpreis von 40 ct/kWh gewichtet. Für die Energie, die über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbraucht wird, zahlen die Kundinnen und Kunden den vertraglich vereinbarten Tarif.

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