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CO2-Preis für Erdgas

Deutschland trägt als eine der führenden Industrienationen eine besondere Verantwortung für den weltweiten Klimawandel. Mit dem im Jahr 2019 verabschiedeten Klimaschutzplan 2030, der ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Senkung klimaschädlicher CO2-Emissionen beinhaltet, will die Bundesregierung das Klimaschutzziel 2030 erreichen: 55 Prozent weniger Treibhausgase in Deutschland im Vergleich zum Jahr 1990. Die Bundesregierung führt dazu u.a. ab 2021 einen CO2-Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren ein.

Im Folgenden geben wir Ihnen Antworten auf einige wichtige Fragen zum neuen CO2-Preis:

Was regelt das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)?

Das BEHG sorgt für eine Bepreisung der Emissionen aus Brennstoffen, soweit sie nicht vom EU- Emissionshandel erfasst sind. Einbezogen werden grundsätzlich alle CO2-Emissionen verursachenden Brennstoffe, insbesondere Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und ab 2023 Kohle.

Wer nimmt am nationalen Emissionshandel (nEHS) teil?

Unternehmen oder Personen, die mit Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas oder Erdgas heizen oder Auto fahren, müssen nicht selbst am nEHS teilnehmen. Das müssen nur die sogenannten Inverkehrbringer der Brennstoffe. Demnach müssen wir als Stadtwerke ab 2021 für die an Sie verkaufte Menge Erdgas einen CO2-Preis bezahlen. Die Kosten für diese Zertifikate berücksichtigen wir
künftig als separaten Preisbestandteil in der Preisgestaltung bei unseren Erdgasprodukten.

Wie hoch ist die CO2-Abgabe für das Jahr 2021 und die darauffolgenden Jahre?

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt und steigt Jahr für Jahr. 2021 beträgt der Preis 25 € pro Tonne CO2. Das entspricht netto etwa 6 Cent pro Liter Superbenzin, etwa 7 Cent pro Liter Diesel und Heizöl und 0,455 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bis 2025 steigt der Preis in Stufen auf  55 € pro Tonne CO2.

Wie werden die CO2-Kosten pro Kilowattstunde Erdgas berechnet?

Je Kilowattstunde (kWh) Erdgas entstehen etwa 180g CO2. Umgerechnet auf einen Preis von 25 € je Tonne CO2 ergeben sich somit Kosten in Höhe von 0,455 Cent/kWh. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr 2021 ergeben sich dadurch Mehrkosten in Höhe von 91 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren weiter steigen.

Müssen andere Erdgaslieferanten auch den CO2-Preis zahlen?

Ja, alle Erdgaslieferanten sind dazu verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, Verschmutzungs-Zertifikate zu erwerben. Alle Erdgaskunden sind daher vom CO2-Preis betroffen, unabhängig davon, bei welchem Anbieter sie sind und welchen Tarif sie haben.

Was geschieht mit den Einnahmen aus der CO2-Abgabe?

Den zusätzlichen Betrag geben wir unmittelbar weiter. Die Bundesregierung will damit Klimaschutzmaßnahmen – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude – finanzieren oder die Bürger an anderer Stelle entlasten.

Warum ist mein Stromtarif von der CO2-Abgabe nicht betroffen?

Anders als im Wärmemarkt und im Verkehr wurden bei der Stromerzeugung frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um die CO2-Emissionen zu reduzieren. Mit dem Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG) von 1990 und später dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde die gesetzliche Grundlage zur Förderung regenerativer Energieerzeugung gelegt. Des Weiteren nehmen viele Anlagen zur Stromerzeugung am europäischen Emissionshandel teil, was zu einer zusätzlichen Reduzierung der Emissionen geführt hat. Auch der Ausstieg aus der Kohleverstromung bis ins Jahr 2038 wird die CO2-Emissionen in den nächsten Jahren deutlich senken.

Ist es sinnvoll, auf eine andere Heizungsart oder einen anderen Energieträger umzusteigen?

Mit Erdgas heizen Sie bereits deutlich klimafreundlicher als mit einer Ölheizung. Das spiegelt sich  auch in einem geringeren CO2-Preis je kWh für Erdgas als für Heizöl wieder. Darüber hinaus ist eine Kombination Ihrer Erdgasheizung mit Solarenergie möglich, um die CO2-Bilanz weiter zu verbessern. Eine Umstellung auf einen anderen Energieträger, wie z.B. Holzpellets oder Strom bei Wärmepumpen, kann zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen führen. Neben höheren Investitionskosten sind dafür häufig größere bauliche Veränderungen erforderlich, wie z.B. der Einbau einer Fußbodenheizung bei Wärmepumpen oder einem Lager für  Holzpellets.

Was kann ich tun?

Der Gesetzgeber will mit der Bepreisung von Brennstoffemissionen finanzielle Anreize zur Emissionsminderung geben. Grundsätzlich gilt: Je weniger Erdgas Sie verbrauchen, desto weniger Kosten entstehen Ihnen. Hier haben wir einige Tipps zum Energiesparen für Sie zusammengestellt:

  • Wärmeverluste müssen nicht sein: Wenn Rollläden und Vorhänge nachts geschlossen sind, verringert das die Wärmeverluste durch die Fenster. Gedämmte Heizkörpernischen sparen bis zu vier Prozent Heizkosten.
  • Wärme dort, wo sie gebraucht wird: Verkleidungen vor Heizkörpern verhindern, dass sich die Wärme im Raum ausbreiten kann. Auch lange Vorhänge, ungünstig platzierte Möbel sowie am Heizkörper trocknende Handtücher können bis zu 20 Prozent der Wärmestrahlung schlucken.
  • Richtiges Heizen spart Bares: Manche mögen’s heiß und wundern sich später über hohe Heizkosten: Eine um 1 °C niedrigere Raumtemperatur spart rund sechs Prozent Heizkosten.
  • Heizung regelmäßig warten lassen: Lassen Sie die Heizung regelmäßig warten! Ist diese in einem guten Zustand, kann das bis zu vier Prozent der Energiekosten sparen. Regelmäßige Wartung erhöht gleichzeitig die Betriebssicherheit. Auch eine Reinigung der Heizkörper zu Beginn der Heizsaison spart bares Geld.
  • Moderne Heizungstechnik zahlt sich aus: Ein moderner Brennwertkessel kommt mit bis zu 40 % weniger Energie aus. Wer dabei auf Erdgas setzt, trägt auch zur Umweltentlastung bei, da moderne Erdgas-Heizkessel in der Regel effizienter schadstoffärmer arbeiten.
  • Das Geld nicht verheizen: Frischluft ist das Nonplusultra für ein gesundes Raumklima.
  • Gekippte Fenster sorgen aber kaum für frische Luft, sondern bloß für hohe Heizkosten. Ein ständig gekipptes Fenster kann Energiekosten von etwa 200 € pro Jahr verursachen. Lüften Sie in der Heizperiode vier Mal täglich für etwa fünf Minuten per Stoßlüftung, d.h. bei ganz geöffneten Fenstern. Während des Lüftens die Thermostatventile an den Heizkörpern abdrehen.