Grund- und Ersatzversorgung
Allgemeiner Tarif für die Grundversorgung mit Erdgas
Die Stadtwerke Haltern am See GmbH (Stadtwerke) bietet Erdgas gemäß der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26.10.2006, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1631) geändert worden ist, einschließlich der "Ergänzenden Bedingungen" der Stadtwerke und diesen Allgemeinen Tarifen an. Sie gelten ebenfalls für die Grund- und Ersatzversorgung gemäß §§ 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die neuen Tarife gelten ab dem 1. April 2024 und enthalten die Umsatzsteuer (19 %). Gleichzeitig treten die bisherigen Tarife außer Kraft. Der Allgemeine Gastarif gilt für das Netzgebiet der Stadtwerke Haltern am See GmbH.
Tarif für die Ersatzversorgung mit Erdgas
Ersatzversorgung im Sinne des § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, sofern Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck Gas beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Belieferung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Ersatzversorgung i. S. d. § 38 EnWG erfolgt für maximal drei Monate zu den nachfolgenden Preisen der Ersatzversorgung.
Tarifwechsel
Neben dem Allgemeinen Gastarif bieten wir auch das vorteilhafte privatgas an. Ein Wechsel, der sich lohnt. privatgas wird ausschließlich an Haushalte im Netzgebiet der Stadtwerke Haltern am See geliefert. Prüfen Sie in aller Ruhe, welches Angebot zu Ihnen passt. Auf Wunsch beraten wir Sie gerne.
Downloads
Preisblatt Allgemeiner Gastarif (gültig ab 1.1.2025)
Preisblatt Allgemeiner Gastarif (gültig ab 1.4.2024)
Preisblatt Allgemeiner Gastarif (gültig ab 1.1.2024)
Preisblatt Tarif Ersatzversorgung Gas (ültig ab 1.4.2024)
Preisblatt Tarif Ersatzversorgung Gas (gültig ab 1.1.2024)
Ergänzende Bedingungen zur Gas GVV