Grund- und Ersatzversorgung
Allgemeiner Tarif für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas
Die Stadtwerke Haltern am See GmbH (Stadtwerke) bietet Erdgas gemäß der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26.10.2006, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1631) geändert worden ist, einschließlich der "Ergänzenden Bedingungen" der Stadtwerke und diesen Allgemeinen Tarifen an. Sie gelten ebenfalls für die Grund- und Ersatzversorgung gemäß §§ 36 und 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die neuen Tarife gelten ab dem 1. Februar 2016 und enthalten die Umsatzsteuer (19 %). Gleichzeitig treten die bisherigen Tarife vom 1. Juni 2012 außer Kraft. Der Allgemeine Gastarif gilt für das Netzgebiet der Stadtwerke Haltern am See GmbH.
Neben dem Allgemeinen Gastarif bieten wir auch das vorteilhafte privatgas an. Ein Wechsel, der sich lohnt. privatgas wird ausschließlich an Haushalte im Netzgebiet der Stadtwerke Haltern am See geliefert. Prüfen Sie in aller Ruhe, welches Angebot zu Ihnen passt. Auf Wunsch beraten wir Sie gerne.
Downloads
Allgemeiner Gastarif (ab 01.03.2021)