Informationen zur Gaspreisbremse für Neukunden
Die Bundesregierung hat zur längerfristigen Abdämpfung der gestiegenen Energiekosten die Gaspreisbremse ab März 2023 auf den Weg gebracht. Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden damit bereits rückwirkend zum Januar 2023 entlastet. Für Großverbraucher von Gas mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem Verbrauch über 1,5 Mio. kWh sowie zugelassene Krankenhäuser greift die befristete Entlastung bereits ab Januar 2023. Die Gaspreisbremse gilt zunächst bis Ende Dezember 2023 und kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.
Kurz zusammengefasst funktioniert die Preisbremse wie folgt:
Für 80 Prozent des im September 2022 persönlichen prognostizierten Jahresverbrauchs (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Für Gaskundinnen und -kunden (Haushalte und kleine Unternehmen) liegt dieser Referenzpreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Für die Energie, die über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbraucht wird, zahlen die Kundinnen und Kunden den vertraglich vereinbarten Tarif.
Energiesparen lohnt sich also weiterhin. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Denn je weniger Gas man verbraucht, umso geringer der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und je weniger zahlt man. Wir weisen Sie darauf hin, dass sich ein Preisvergleich lohnen kann.