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Lieferantenwechsel in 24 Stunden!

Änderung der Meldefrist für Zählerummeldungen

Gemäß der neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur wird zum 1. Juni 2025 der 24-Stunden-Lieferantenwechsel für Energieversorgungsunternehmen umgesetzt. 

Die Stadtwerke Haltern am See machen darauf aufmerksam, dass Zählerummeldungen sowohl für Strom als auch für Gas (Einzüge, Auszüge und Umzüge) ab diesem Zeitpunkt nur noch in die Zukunft gerichtet möglich sind und nicht mehr rückwirkend erfasst werden können.
Ziel der neuen Gesetzgebung ist es, den Wettbewerb im Endkundengeschäft zu steigern und den Wechselprozess für die Verbraucher zu vereinfachen.

Darüber hinaus hat jeder Zähler eine Marktlokationsnummer, die ab dem 1. Juni 2025 bei jeder Zählerummeldung mit angegeben werden muss. 

Bei Fragen rund um Ihre Energieversorgung steht das Stadtwerke-Team im Kundenzentrum an der Recklinghäuser Straße gerne zur Verfügung.