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Unser Förderprogramm

Unser Förderprogramm 2023

Im Rahmen unseres Energiesparkonzeptes fördern wir umfangreiche Maßnahmen zur CO2-Minderung in Haltern am See. Gefördert werden Anlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Haltern. Anträge sind bei den Stadtwerken Haltern und den Halterner Gas-Installateuren erhältlich. Einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Energiesparkonzeptes finden Sie auch am Ende dieser Seite.

Darüber hinaus stehen eine Vielzahl öffentlicher Förderprogramme für die Förderung von Energiesparmaßnahmen, Solar-, Photovoltaik- und Windkraftanlagen zur Verfügung. Wir beraten Sie dazu gerne.

Heizungsumstellung

200 Euro für Umstellung der Heizungsanlage 

Bei einer Heizungsanlagenumstellung von Kohle-/Heizölanlagen und Nachtstrom (Wärmespeicheröfen) auf privatgas der Stadtwerke Haltern am See beträgt der Zuschuss je eingebauter neuer Erdgaszentralheizung bzw. Erdgas-Etagenheizung (bei Mehrfamilienhäusern) 200 Euro pro Anlage.

  • Gilt bei Umstellung und Aufnahme des Gasbezuges bis zum 30. September 2023. Es werden jeweils maximal 5 Heizanlagen pro Eigentümer gefördert.
  • Eine Förderung in Verbindung mit unserem Rundum-Sorglos-Wärmeservice halternwärme oder Wärmeservices / Contractingangeboten anderer Anbieter kann nicht gewährt werden.
  • Außerdem gewähren die Stadtwerke Haltern am See Unterstützung in Form von Vermittlung von Ansprechpartnern bei Öltankausbau und Entsorgung von Restöl sowie bei Ausbau und Entsorgung von Nachtspeicheröfen, wenn die Heizanlagen bis zum 30. September 2023 auf privatgas umgestellt werden. Einzelheiten erfahren Sie unter Fon 02364 9240-146.

250 Euro für thermische Solaranlagen

Für thermische Solaranlagen in Verbindung mit einer Erdgasheizung gewähren die Stadtwerke Haltern einen Zuschuss in Höhe von 250 Euro pro Anlage. (Es werden in 2022 maximal 10 Anlagen gefördert).

Modernisierung (nur für Bestandskunden)

Sind Sie schon mehr als sechs Jahre unser Erdgaskunde? Dann belohnen wir Ihre Treue und unterstützen Sie beim Einbau eines Brennwertgerätes sowie einer Erdgas-Strom-Hybridheizung.

200 Euro für den Einbau einer Erdgas-Hybridheizung

Die Modernisierung Ihrer Erdgasheizungsanlage in Kombination mit einer elektrischen betriebenen Wärmepumpe fördern wir mit 200 Euro pro Anlage. Hybridanlagen sind Wärmeerzeugungsanlagen bei denen die Wärme zur Gebäudeheizung - je nach Wärmebedarf und Energiekosten für Strom und Erdgas - über einen klassischen Erdgasbrenner oder über eine elektrische Luft/Wasser-Wärmepumpe erzeugt wird.

250 Euro für den Einbau einer Brennstoffzelle

Wenn Sie bei der Modernisierung Ihrer Erdgasheizungsanlage zukünftig eine mit Erdgas betriebene Brennstoffzelle einsetzen möchten, fördern wir das mit 250 Euro pro Anlage. Wenn Sie eine Brennstoffzelle in Ihrem Neubau einsetzen möchten und noch kein Kunde bei uns sind, belohnen wir diesen effizienten Einsatz von Erdgas trotzdem mit einer Förderung von 250 Euro.

Voraussetzungen und Bedingungen 

Zuschüsse müssen bei Auftragserteilung an den Fachunternehmer schriftlich bei den Stadtwerken beantragt werden. Die Installation muss durch einen bei einem Gasversorgungsunternehmen zugelassenen Fachunternehmer erfolgen und mit einem Inbetriebsetzungsantrag (Errichtung, Änderung, Modernisierung ...) den Stadtwerken mitgeteilt werden. Nach Inbetriebnahme der Anlage ist den Stadtwerken die Rechnung über den Gerätekauf und die erfolgte Installation vorzulegen. Der Zuschussbetrag wird direkt an den Fachunternehmer überwiesen, der dann die Verrechnung des Zuwendungsbetrages mit dem Kunden vornimmt.

Der Erhalt der jeweiligen Zuschüsse ist damit verbunden, dass die Verbrauchsstelle für die der Zuschuss gewährt wird, mindestens drei Jahre ausschließlich von den Stadtwerken Haltern am See mit Erdgas beliefert wird. Die Zuschüsse können von den Stadtwerken Haltern am See zeitanteilig zurückgefordert werden, wenn diese Bestimmungen nicht eingehalten werden.

Antrag Förderung Gasgeräte

Haben Sie noch Fragen?

Fon  02364 9240-146
oder tanja.hoelscher-moennich@stadtwerke-haltern.de