Neuanschlüsse
Die Stadtwerke Haltern am See betreiben die Netze für Strom und Erdgas in Haltern am See. Gerne schließen wir Ihr Gebäude an unsere Netze an, sodass Sie zuverlässig mit Energie versorgt werden können.
Für die Bearbeitung des Antrags ist die Zusendung eines Lageplans und eines Kellergrundrisses erforderlich, aus dem die Lage des Hausanschlussraumes hervorgeht. Weiterhin sollten Sie uns die zu erwartende Leistung und eventuelle Eigenleistungen mitteilen, da grundsätzlich die Durchführung von Tiefbauarbeiten auf Ihrem Grundstück in Eigenregie möglich ist. Nach der Kalkulation des Angebotes erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot über die Kosten des Hausanschlusses. Hierbei handelt es sich um ein Festpreisangebot.
Die Stadtwerke Haltern am See richten nach der Annahme des Angebotes den Auftrag ein und werden in Absprache mit den übrigen Versorgungsträgern (Gelsenwasser, Telekom) sowie in Abhängigkeit vom Baufortschritt die Erstellung der Anschlüsse errichten. Die Koordination der Termine wird durch die Stadtwerke Haltern am See vorgenommen.
Bitte beachten Sie:
- Die Hausanschlusskosten sind die Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses von der Hauptleitung bis in das Gebäude.
- Der Baukostenzuschuss ist die Beteiligung des Anschlussnehmers an den Verlegungskosten der Hauptleitung.
Downloads
Antrag auf Herstellung eines Hausanschlusses
Merkblatt für Elektroinstallateure und -planer
Merkblatt für Gasinstallateure
Inbetriebsetzung einer Elektroinstallationsanlage
Inbetriebsetzung einer Gasinstallationsanlage
Wichtige Hinweise
Das Energiewirtschaftsgesetz fordert die Entflechtung der Unternehmensbereiche Netzbetrieb und Vertrieb. Haben Sie sich schon überlegt, wer Sie nach der Herstellung des Hausanschlusses mit Strom bzw. Erdgas beliefern soll? Schließen Sie schnellstmöglich einen Energieliefervertrag ab.
Beginnt die Energielieferung eines Haushaltskunden, ohne dass dieser einen Energieliefervertrag abgeschlossen hat, so erfolgt eine Ersatzversorgung durch die Stadtwerke Haltern am See als Grundversorger. Die Ersatzversorgung wird entweder durch einen Energielieferungsvertrag abgelöst oder geht spätestens nach drei Monaten in die Grundversorgung über. Diese Vertragsverhältnisse werden dem Kunden umgehend durch die Stadtwerke Haltern am See schriftlich bestätigt.